Vor allem die erstmals im deutschen Abfallrecht verankerte Produzentenverantwortung (ein Vorläufer war die Verpackungsverordnung) mit ihren Rücknahmeverpflichtungen hat die europäische Umweltgesetzgebung inspiriert.
Mit der Produktverantwortung und ihren Rücknahmeverpflichtungen wurde ein neues, marktwirtschaftliches, flexibles Instrument der Umweltpolitik entwickelt.
Er gewährleistet die entsprechende Marktliquidität und beseitigt eine preisbeeinflussende Marktenge, insbesondere, wenn die Emittenten der Finanzprodukte eine Rücknahmeverpflichtung übernommen haben.
Selbst bei Vorliegen eines Mangels ist der Händler grundsätzlich nur zur Reparatur verpflichtet, während eine Rücknahmeverpflichtung einen großen Mangel voraussetzt.
Er verfasst alle für den Betrieb, die Instandhaltung und (die sich aus einer Rücknahmeverpflichtung ergebenen, siehe dazu Elektronikentsorgung) Entsorgung erforderlichen Dokumente, beispielsweise die Betriebsanleitung.