Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung kann sich der Verteidiger auch eine höhere Vergütung versprechen lassen, insbesondere ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar vereinbaren.
Neben den angestellten und freiberuflichen Journalisten gibt es noch die sogenannten Pauschalisten, die ein Pauschalhonorar bekommen und keine festen Arbeitszeiten haben.
Ab dem 17. Jahrhundert etablierten sich feste Honorare, die als Pauschalhonorare bezeichnet und auf der Basis der Anzahl der Seiten und der Auflage einer Publikation berechnet wurden.