Zu den Verbindlichkeiten gehören auch die Kosten der Nachlassabwicklung (wie die Kosten eines Pflegers oder Testamentsvollstreckers) sowie die Beerdigungskosten in üblicher Höhe.
In der Nachlassakte des Hofjuweliers befindet sich die Abschrift einer detailreichen Werkbeschreibung, die vermutlich von ein bis zwei Gutachtern im Zuge der Nachlassabwicklung verfasst wurde.