Zugleich wurde der Druck auf die Kommandanten erhöht und schließlich Anfang 1949 die Mindeststrafe für Vergewaltigung auf zehn bis fünfzehn Jahre Arbeitslager festgesetzt.
2 StGB vor, kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen bis zur Mindeststrafe mildern, statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen oder ggf.