Als Tyrannen bezeichnet er denjenigen, der sich aus eigener Machtvollkommenheit ohne Wahl, Erbfolge oder einen gerechten Krieg zum souveränen Herrscher aufgeschwungen hat.
Außenstehende Menschen oder Institutionen entscheiden währenddessen in eigener Machtvollkommenheit nach Maßgabe der subjektiven Interessenlage, ob und wann die Fesselung aufgehoben oder geändert wird.
Die Beschneidung seiner Machtvollkommenheit, vielleicht auch die Einsicht in seine persönliche Schwäche, bewogen den Erzbischof 1347 zum Rückzug aus den Alltagsgeschäften der Regierung.
Sie waren in keinem Reichsgesetz und in keiner Wahlkapitulation festgeschrieben und umfassten gewissermaßen die letzten Reste der königlichen Machtvollkommenheit.