Der Garantie-/Bürgschaftsfall tritt bei Liefergarantien/Bürgschaft ein, wenn der Verkäufer/Exporteur/Auftragnehmer seinen vertraglichen Lieferpflichten nicht oder nicht termingemäß nachkommt.
Im Rahmen der Außenhandelsfinanzierung wird bei der Importfinanzierung vorausgesetzt, dass das Lieferrisiko durch Liefergarantien oder Exportkreditversicherung abgedeckt ist.
Als Einflussfaktoren auf das Absatzrisiko wirken insbesondere die Preispolitik, Absatzförderung, Ausschließlichkeitsbindung, Kundenbindung, Liefergarantien, Marketing, Passantenfrequenz, Stammkundschaft oder Werbung.
Als Liefergarantie wird umgangssprachlich auch die Zusicherung eines Herstellers oder Händlers gegenüber dem Verbraucher bezeichnet, bestimmte Güter oder Ersatzteile (Verschleißteile) für einen bestimmten Zeitraum im Angebot zu halten.