Mit Leihstimme bezeichnet man umgangssprachlich eine Wahlstimme, die ein Wähler aus wahltaktischen Gründen einer anderen als der von ihm bevorzugten Partei gibt.
Eine drohende „Fallbeilsituation“ kann aber auch dazu führen, dass „gefährdete“ Parteien im Sinne einer selbstzerstörenden Prophezeiung Leihstimmen erhalten, mit deren Hilfe sie die Sperrklausel überwinden sollen.