Dem dienten die Abschaffung der in der Strafjustiz aus rechtsstaatlichen Gründen eingeführten Voruntersuchung und des Eröffnungsbeschlusses und die Abkürzung der Ladungsfrist auf 24 Stunden.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen, beim Bundesverwaltungsgericht von mindestens vier Wochen zu laden, sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist (Abs.
Die Zuständigkeit von Sondergerichten reduzierte die Schutzrechte des Beschuldigten: Eine gerichtliche Voruntersuchung und Haftprüfung unterblieb, die Ladungsfrist betrug nur drei Tage und ein Urteil wurde sofort rechtskräftig.