Durch Kreditsicherung beabsichtigt der Gläubiger einer Forderung, dass diese insolvenzsicher wird für den Fall, dass der Schuldner selbst die Tilgung und/oder Zinsen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann.
Dies ist eine strenge Definition und beinhaltet: Rechnungen nicht bezahlen, wenn sie fällig sind, sich Geld leihen von einem Familienmitglied oder Freund ohne Kreditsicherung, Kreditkartenschulden und andere nicht besicherte Kredite.
Banküblich sind Schuldanerkenntnisse im Bankwesen auch im Rahmen der Kreditsicherung insbesondere in Verbindung mit grundpfandrechtlich gesicherten Krediten.
Gegenstand des Verpflichtungsverbots () sind in erster Linie Bürgschaften, Garantien sowie sonstige Haftungsübernahmen durch den Kreditnehmer zum Zweck der Kreditsicherung.
Kennzeichnend für die Kreditsicherung ist, dass dem Gläubiger zum Zwecke der Sicherung seines Anspruchs gegen den Schuldner weitere Rechte durch Sicherungsvertrag eingeräumt werden.