Er übernahm die Verteidigung zahlreicher weiterer Gewaltverbrecher, wobei er zu der Überzeugung gelangte, dass die Todesstrafe diese nicht von ihren Taten abgehalten hätte.
Seit 1953 war er als Gutachter tätig (unter anderem in Angelegenheiten der Wiedergutmachung) und wurde bei Prozessen gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher (zum Beispiel im Auschwitzprozess) gehört.
Sie waren in der Regel verurteilte Gewaltverbrecher, die aus Zuchthäusern und Gefängnissen in den KZ-Dienst geholt worden waren, da man ihnen eine hohe Gewaltbereitschaft zutraute.
Gemeinhin werden unter diesem Begriff alle räuberischen Diebesbanden und Gewaltverbrecher – wie die Vipern, die Unholde, die Großkhane oder die Schakale – des Ödlandes bezeichnet.