1942 verurteilte er einen Gelegenheitsdieb, welcher ein Fahrrad gestohlen hatte, wofür die Staatsanwaltschaft eine Strafe von sieben Jahren beantragt hatte, zum Tode.
Ein Beispiel zu der im Artikelkopf angesprochenen ungewöhnlichen schonungslosen Offenheit: Der Erzähler gibt sich als kleiner Gelegenheitsdieb zu erkennen.
Der Verbleib dieser Beute sei weitgehend ungeklärt, während die von Gelegenheitsdieben entwendeten Kunstwerke fast alle konfisziert oder freiwillig zurückgegeben worden seien.