Der genetische Defekt, der zu dieser Cystinurie bei einigen Hunderassen führt, ist mittlerweile bekannt und mit Hilfe eines DNA-Tests kann der Erbfehler unmittelbar nachgewiesen werden.
Speziell widmet sie sich solchen Erbfehlern, die sich aus bestimmten Forderungen bzw. Interpretationen des Rassestandards ergeben, wie bei den so genannten Qualzuchten.
Der zuständige Amtstierarzt war nunmehr als stimmberechtigter Gutachter bei der Beurteilung von Konstitution, Erbfehlern und allgemeiner Gesundheit einzubeziehen.