Ein echtes Pluralstimmrecht liegt vor, wenn ein und derselben Person tatsächlich zwei oder mehr Stimmen zustehen, die anderen Personen des Elektorats nicht zustehen.
Beispiele für eine effektive andere Wahlentscheidung sind so zum Beispiel ein anderer Wahlentscheid, die Abstinenz bei der Wahl, sprich das Nichtwählen, und Aus- und Eintritte in bzw. aus dem Elektorat.