Der Bilanzverlust vermindert das Eigenkapital, so dass das Grund- oder Stammkapital und die vorgeschriebenen Reserven nicht mehr vollständig durch die Aktiva (Vermögenswerte) nach Abzug der Verbindlichkeiten gedeckt sind.
Wird beispielsweise ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen und die übrigen Positionen weisen „Null“ aus, so ergibt sich in Höhe des Jahresfehlbetrags ein Bilanzverlust.
Der Bilanzverlust betrug Mitte 2013 516,4 Millionen €; dieses Ergebnis beruhte im Wesentlichen auf dem Verlustvortrag, resultierte somit weitgehend aus dem Ergebnis früherer Geschäftsjahre.
Um einen – von der Öffentlichkeit negativ bewerteten – Bilanzverlust zu vermeiden, sorgen die Gesellschaften in der Regel für einen Ausgleich durch die Auflösung gleich hoher Gewinnrücklagen.
Mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise kam es im Geschäftsjahr 1929 bei der Industriebau – Held & Francke Bauaktiengesellschaft in Berlin zu einem Bilanzverlust von 5.668.000 Reichsmark.