So haben alle Luftfahrtunternehmen in ihren Allgemeinen Beförderungsbestimmungen Pflichten für Passagiere dargelegt, die den Passagieren im Hinblick auf einen ungestörten Flugverlauf entsprechende Verhaltenspflichten auferlegen.
Als Graufahrer werden insbesondere die Personen betrachtet, die einen Fahrausweis besitzen, dieser im Sinne der Beförderungsbestimmungen jedoch kein gültiger Fahrausweis ist.