Im Jahr 2014 riet sie einem Richter ihres Gerichts zunächst, er solle seine Bewerbung auf ein Beförderungsamt zurückzuziehen, da schon ein anderer Bewerber vorgesehen sei.
Frauen sind in Schulleitungspositionen deutlich unterrepräsentiert, während sie in Beförderungsämtern ohne Schulleitungsaufgaben gleichmäßig repräsentiert sind.
Leitender Akademischer Direktor ist als Beförderungsamt nur dann zulässig, wenn es sich bei der Stelle um eine besonders herausgehobene Stelle handelt, z. B. als Praktikums- oder als Abteilungsleiter.