Ein Akteur gilt als zurechnungsfähig, wenn er handlungsfähig ist, d. h. aufgrund seiner individuellen Bedingungen und der äußeren Umstände nicht eingeschränkt ist.
Zwischen den Zeilen seines Schreibens ließ er erkennen, was er eigentlich über sie dachte, nämlich dass sie offensichtlich nicht ganz zurechnungsfähig sei.
Hierzu zählt er die pragmatische Unterstellung einer gemeinsamen, objektiven Welt und die Rationalität zurechnungsfähiger Aktoren im Rahmen des kommunikativen Handelns.
Im Jahr 2008 befanden sich 411 Personen im Maßnahmenvollzug gegen nicht zurechnungsfähige und 449 Personen gegen zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher.
Sie verweigert jegliche Aussage und wird am Ende in eine psychiatrische Klinik gebracht, da man nicht weiß, ob sie bei den Morden zurechnungsfähig gewesen ist.
Er wendet sich gegen eine ausschließlich strafrechtliche Sanktionierung sexueller Pathologien und dass die Unzuchtstäter meist für voll zurechnungsfähig befunden werden.