Der verarmte Adlige widmet sein Leben aufopferungsvoll der Pflege seiner Familienangehörigen, als Gläubiger ihn dazu auffordern, säumige Zahlungsrückstände zu begleichen.
Fehlende Kapitaldecke, technische Schwierigkeiten bei immer höher werdenden Ansprüchen der Kunden, säumige Zahlungen nach Lieferungen und kaufmännisches Missgeschick führten schließlich fast zur Insolvenz.
Die Verbannung erscheint in den frühesten deutschen Rechtsaufzeichnungen als Beugemittel für säumige Schuldner oder Angeklagte sowie als Mittel zur Beendigung von Fehden.
Auf säumige Schuldner (insbesondere Schuldnerinnen) werde sowohl psychischer als auch physischer Druck durch Geldeintreiber zur Aufrechterhaltung der Ratenzahlungen ausgeübt und die Menschen in ein Gefüge langfristiger Schuldknechtschaft gedrängt.