Das internationale Finanzwesen besteht aus Kreditinstituten, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Finanzdienstleistungsinstituten und allen übrigen privatrechtlich organisierten Unternehmensarten, für die der Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzdienstleistungen beinhaltet.
Gegenstand der Urkunde kann jeder vollstreckungsfähige privatrechtliche Anspruch sein, nicht jedoch ein solcher, der die Abgabe einer Willenserklärung oder den Bestand eines Mietvertrages betrifft.
Über der Geschäftsordnung wiederum steht die Satzung bei privatrechtlich organisierten Institutionen oder die öffentlich-rechtliche Satzung, die als Rechtsnormen die gesamte Institution organisieren.
In den seltenen Fällen, in denen sie in Anwaltskanzleien oder bei privatrechtlichen Organisationen beschäftigt sind, handelt es sich um Angestellte in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.