Als Organträger kommen eine unbeschränkt einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Person ebenso wie eine inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (§§ 14 Abs.
Die Gewinne aller Handelsgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob es zu einer Gewinnausschüttung kommt oder nicht.