Bilanzgewinn/Bilanzverlust sind handelsrechtliche Begriffe, die keineswegs identisch sind mit dem tatsächlich im Geschäftsjahr entstandenen Gewinn/Verlust.
Die handelsrechtliche Aktivierungsfähigkeit beschränkt sich lediglich auf solche selbst erstellten immateriellen Werte, die die Kriterien eines Vermögensgegenstandes erfüllen.
Er versuchte handelsrechtliche Institute anhand historischer Untersuchungen aus dem mittelalterlichen Handelsverkehr, insbesondere den Geschäften italienischer Kaufleute, zu beweisen.
Diese strenge handelsrechtliche Unterscheidung ist nur bei Kapitalgesellschaften erforderlich, da bei diesen im Regelfall ausschließlich das Gesellschaftsvermögen für die Gesellschaftsschulden haftet und deshalb eine genaue Aufschlüsselung des Einzahlungsstatus erforderlich ist.
Die handelsrechtliche Bewertung dient aber nicht in erster Linie der Feststellung der von den Versicherungsnehmern bewirkten Überschüsse, sondern Informations- und Sicherungszwecken.