Im Gegensatz zum Handelsrecht, wo die Begriffe Vermögensgegenstand und Schulden vorherrschen, spricht das Steuerrecht von positiven bzw. negativen Wirtschaftsgütern.
Allgemein und im Handelsrecht wurden sie mitunter auch Handeltreibender, Handelsmann oder Kaufmann genannt; es gab und gibt aber verschiedene Unterscheidungen in den Regelwerken.
Anschließend war er für drei Jahre als Rechtsanwalt selbstständig und beriet in dieser Tätigkeit kleine mittelständische Unternehmen, vor allem in Fragen des Handelsrechts sowie Gesellschaftsrechts.