Grundsätzlich können alle geweihten Priester zum Kardinal ernannt werden; gemäß Kirchenrecht muss für Nicht-Bischöfe eine Bischofsweihe nachfolgen, wovon der Papst allerdings dispensieren kann.
Es hatte sich mit Billigung der Kirchenleitung die Praxis entwickelt, dass Franziskanerkonvente und sogar einzelne Brüder Eigentum aus solchen Stiftungen besitzen durften und dazu vom Gelübde der Armut dispensiert wurden.
Als Ruheständler und Schriftsteller war er vom Tragen geistlicher Kleidung dispensiert, weshalb er in seinen Büchern immer wieder so dargestellt ist, um sie nicht unnötig klerikal erscheinen zu lassen.