Obwohl ihm bekannt war, dass er keinen Anspruch auf Lastenausgleich hat, überreichte er der Niedersächsischen Bank als dem Institut, das diesen Kredit als Hausbank bevorschusste, eine entsprechende schriftliche Abtretungserklärung.
Die Grossbanken weigerten sich, den Verkaufserlös zu bevorschussen, und verlangten vor einer Überweisung die formelle Rechtsgültigkeit des Verkaufsvertrages.