Er hatte seinen Rechtsanwälten untersagt, auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren, da er, wie er später angab, damals noch in seinen Wahnvorstellungen befangen war.
Vielmehr steht sein euphemistisches Wirken als (befangener) Interpret der deutschen Fußballgeschichte im Vordergrund, das vor der Geschichte nicht bestehen kann.
Wegen dieser Personalunion beantragt der gemeinsame und in Sachen Militärgerichtsbarkeit unerfahrene Verteidiger der drei erfolglos, ihn als befangen abzulehnen.