Die Wehrbeschwerdeordnung erlaubt es jedem Soldaten, sich in dienstlichen, disziplinaren und verwaltungsrechtlichen Fragen auf dem Dienstweg zu beschweren, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen.
Für weibliche und männliche Soldaten blieben die Vorschriften des Soldatengesetzes, der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung unberührt.