Das Verkehrsministerium empfahl den Verkehrsverbünden, auf den Fahrkartenverkauf und Fahrscheinkontrollen in Bahn und Bus zu verzichten und die Wagentüren zentral zu öffnen.
Die Wagentüren besitzen hochsensible elektronische Türfühlerkanten, welche das Einklemmen von Fahrgästen vermeiden sollen und auf Hindernisse ab fünf bis zehn Millimeter reagieren.
Als die ursprünglichen zweiachsigen Fahrzeuge durch längere, vierachsige Wagen ersetzt wurden, führte das zu großen Lücken zwischen Bahnsteigkanten und Wagentüren.
Um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, wurden die Stationen zwischenzeitlich mit Podesten in Höhe der Halteposition der ersten Wagentür versehen.