Mittel, sich gegen eine zivilrechtliche Klage (vor dem Handelsgericht) auf Unterlassung oder Schadenersatz zur Wehr zu setzen sind der negative Feststellungsantrag, die Feststellung der Vorbenutzung sowie die Vernichtung des Patents.
Verhältnis gegenüber nichtöffentlichen Benutzungen: Der Anmeldetag als Altersangabe eines Patents hat auch Relevanz dafür, ob eine Vorbenutzung anderer durch ein Vorbenutzungsrecht patentfrei gestellt ist.
Wenn es sich hierbei lediglich um Geschäftspartner oder Angestellte handelt, welche zur Geheimhaltung verpflichtet sind, ist die Vorbenutzung nicht offenkundig.
Weitere Ausnahmen von der Schutzwirkung sind die Vorbenutzung und die unmittelbare Einzelzubereitung eines Medikamentes durch einen Apotheker aufgrund ärztlicher Verordnung.
In der Praxis ist der Nachweis einer Vorbenutzung meist schwierig, hinzu kommt, dass Änderungen am Gegenstand nur möglich sind, wenn sie das entsprechende Patent nicht verletzen.