Je nachdem, ob der verbindliche Volkswille unmittelbar durch die Bürger oder durch gewählte Repräsentanten gebildet wird, unterscheidet man unmittelbare und repräsentative Demokratien.
Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze gingen als Naturrecht beziehungsweise Vernunftrecht dem Volkswillen und dem positiven, gesetzten Recht immer schon voraus.
Besonders sensible und nicht dem (als labil und nicht genügend sachverständig erachteten) Volkswillen zu unterwerfende Materien sind hierbei ausgeklammert.
Es wurde mit wenigen Änderungen als Parteiprogramm angenommen und hielt fest, dass die neue Partei die Regierung nie ohne klaren mehrheitlichen Volkswillen übernehmen werde.