Demzufolge sollte die Abgeordnetenkammer keine Volksvertretung mehr sein, sondern ein legislatives Staatsorgan, in dem nur mehr Faschisten zu sitzen hatten.
Die Volksvertretung auf Ebene des Nationalstaates oder eines Gliedstaates wird zumeist als Parlament bezeichnet und gehört auf dieser Ebene zur Legislative.
Die örtliche Volksvertretung besteht aus sieben von der botswanischen Regierung ernannten und einem von den Bewohnern der Region gewählten Vertreter (Stand 2008).
In den ersten Jahren nach 1815 und im Vormärz gab es kaum Forderungen nach einer Bundesexekutive, wohl aber nach einem Bundesgericht und einer Volksvertretung.