Die Vereinigung wurde 1994 gegründet und soll international anerkannte Grundsätze und Standards für eine wirksame Versicherungsaufsicht in ihren mehr als 100 Mitgliedsländern formulieren.
Da eine Unterstützungskasse auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt, unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht und ist in der Anlage ihres Vermögens „frei“.
Die neue Gesellschaft musste deswegen gegründet werden, da das Sparten-Trennungsprinzip der Versicherungsaufsicht schon damals das Nebeneinander von Lebensversicherungen und Sachversicherungen in einer Gesellschaft verbot.
1935 wurden die Gilden der Versicherungsaufsicht unterworfen, hatten ihre Satzungen an die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes anzupassen und Reservefonds zu bilden, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt worden waren.