Die Einrichtung der Notausgänge stützte sich auf Überlegungen der Verhältnismäßigkeit von Kosten und Rettungsnutzen, wobei die beteiligten Bundesländer eine wesentliche Verdichtung der Ausgänge gefordert hatten.
Von großer Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs ist die Frage, ob der Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achtet.
Der Einsatz dieser internationalen Polizeigewalt erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Güterabwägung und der rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit.
Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und Verhältnismäßigkeit im Vergleich zur werksseitigen Einstellung eines Aggregats sind umstritten und nicht abschließend geklärt.