Die Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung empfahlen: «Die Bundesversammlung hat der Atom[schutz]initiative keinen eigenen Verfassungsartikel gegenübergestellt.
Sie war eine der Initiantinnen des 1981 angenommenen Verfassungsartikels über die Gleichberechtigung von Mann und Frau und aktives Mitglied in Friedensorganisationen.
Hier hatte der kommandierende Militärbefehlshaber das Recht, bedeutende Verfassungsartikel außer Kraft zu setzen und auf die Todesstrafe zu erkennen oder Todesurteile durch Standgerichte zu bestätigen.