Diejenigen, die zu Gefängnisstrafe verurteilt in Wehrmachtsgefängnissen oder in Feldstrafgefangenenabteilungen zur Strafvollstreckung einsaßen, wurden von dort aus zur Bewährungstruppe überstellt.
Weiterhin kann der Pass versagt oder entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass man sich der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung durch Flucht ins Ausland entziehen will.
Tatsächlich wurden bei Todesurteilen oftmals Oberstaatsanwaltschaften um Übernahme der Strafvollstreckung ersucht, in deren Richtstätten eine Enthauptung vorgenommen wurde.