Die Bremsen des Fahrzeugs entsprechen den Mindestanforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sind als hydraulische Einkreis-Scheibenbremsen mit Bremsölpumpenunterstützung und Stickstoffreserve ausgelegt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung bildet zusammen mit dem Straßenverkehrsgesetz, der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt derzeit noch formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Ursprünglich waren die Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk in einer Anlage zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, seit 2007 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, festgesetzt.