Durch das Finanzministerium wird allen Arbeitnehmern, die in den Jahren zuvor keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht haben, der Steuerausgleich automatisch zugestellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung sollte künftig über eine Gesundheitsprämie, deren Höhe nicht wie bisher nach dem Einkommen bemessen werde, finanziert werden; es war jedoch ein Steuerausgleich für Geringverdiener vorgesehen.