Es bedurfte weder eines Nachweises besonderer Taten zum Erhalt der Medaille noch der Dokumentation der Kampftätigkeit als Frontkämpfer (z. B. durch das Soldbuch) zum Erwerb des Kampfabzeichens.
Die Feldpolizei bewachte das Gelände und stellte Ausweise, Briefe, Tage- und Soldbücher, Fotografien und Münzen aus den Gräbern aus, anhand derer die Opfer identifiziert werden konnten.
Die Feststellung der Persönlichkeit von Toten und Verwundeten erfolgte aus der Kriegsstammrolle auf Grund der Erkennungsmarke, Soldbuch oder Militärpass.
Nach den Kämpfen gehörte es zu seinen Aufgaben, die Leichen getöteter Briten nach ihren Soldbüchern und Dokumenten zu durchsuchen, um sie zu identifizieren.
Er fälschte Soldbücher, Lebensmittelscheine und zweisprachige offene Befehle, und schmuggelte Insassen von Sammellagern und Ghettos unter der Decke seines Pferdewagens.
Im Jahre 1868 wurde während der Angleichung der sächsischen Militärverordnungen an die preußischen auch die Praxis der Soldbücher und Militärpässe übernommen.