Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz () zielt darauf ab, Benachteiligungen unter anderem aus Gründen der sexuellen Identität für den Dienst als Soldat zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Gleichstellungsplan ist ein Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung, und zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten.
Zur Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen aus anderen Gründen, z. B. von homosexuellen Soldaten, wurde zwei Jahre nach diesem Gesetz das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz beschlossen.
Ein weiteres Anliegen ist ihm der erleichterte Zugang entlassener und einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu den gesetzlichen Krankenversicherungen.