In einem weiteren Schritt stehen bei Bedarf die gesamten Mittel aller Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zur Verfügung.
Der Haftungsverbund besteht aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.