Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt.
Vom Schutzwald zu unterscheiden ist geschützter Wald, der seinerseits besonderen Schutz genießt, z. B. naturschutzrechtlich geschützte Waldgesellschaften.