Hierzu bestehen eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften, darunter Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz.
Bis in die 1980er Jahre waren der Schutz und die Schutzvorschriften gegen Röntgenstrahlung aus militärischen Radargeräten unzureichend (siehe Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen).
Zur Erreichung und Erhaltung der Schutzzwecke ist zusätzlich zu den allgemeinen Schutzvorschriften verboten, den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahme vorzunehmen.
Diese Argumentation wurde international nicht anerkannt, obwohl man sich sehr wohl bewusst war, dass nationale Schutzvorschriften zu Gunsten des Interpreten notwendig wären.