Kolonialrecht wurden auch die Rechtsgrundsätze genannt, nach welcher sich die Beziehungen der verschiedenen Mächte untereinander in Ansehung ihres Kolonialbesitzes bestimmten.
Zum ungeschriebenen Unionsrecht gehören beispielsweise auch die „allgemeinen Rechtsgrundsätze, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind“.
Es ist eine Gesamtbetrachtung aller für das Ergebnis im konkreten Fall maßgeblichen steuergesetzlichen Vorschriften, der allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie der einschlägigen verfassungsrechtlichen Wertungen vorzunehmen.
Obwohl auf Berufsausbildungsverhältnisse grundsätzlich die für Arbeitsverträge geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden sind, werden hier strengere Maßstäbe für das Vorliegen eines wichtigen Grundes angelegt.
Das heißt, bestimmte Rechtsgrundsätze (wie z. B. die Menschenrechte) dürften als Grundlage des politischen Lebens in einer Demokratie nicht verletzt werden.
Vornehmlich betrifft dies übergeordnete Rechtsgrundsätze um die Rechts- und Bestandskraft staatlicher Entscheidungen, das ordnungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder das vom Erfordernis der Regelungsdichte geprägte Bestimmtheitsgebot.