Briefe der Postscheckteilnehmer an ihr Postscheckamt unterlagen seit 1900 dem gewöhnlichen Briefporto, ab 1914 der Gebühr für Ortsbriefe und waren ab 1918 gebührenfrei.
Sie stand nicht hinter der Pracht der Geschäftsräume der Banken zurück, die im Gegensatz zu den Postscheckämtern nur ausgewählte, kapitalkräftige Kunden bedienten.
Weltpostvertrag, Wertbrief- und Wertkästchenabkommen, Postpaketabkommen, Postüberweisungsabkommen und Zusatzabkommen über die Erledigung der bei den Postscheckämtern zahlbar gestellten Papiere durch Postüberweisung, Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen, Postnachnahmeabkommen, Postauftragsabkommen und Postzeitungsabkommen.