Sie soll die Versorgung pflegebedürftig gewordener Beschädigter sicherstellen und entspricht größtenteils den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe.
Anders als in der Pflegeversicherung zählt zum Zeitaufwand auch eine reine Überwachungszeit bzw. eine Bereitschaftszeit, in der die Betreuungsperson ständig anwesend sein muss.
Sie ist Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die Versicherungszweige Gesetzliche Unfallversicherung, Alterssicherung der Landwirte, Gesetzliche Krankenversicherung und Gesetzliche Pflegeversicherung.
Versicherte der Pflegestufe 0 erhielten seit Einführung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im Jahr 2012/2013 nur punktuell Leistungen aus der Pflegeversicherung.
In der Pflegeversicherung ist es möglich, durch Umstellung auf Kapitaldeckung, einen monatlichen Beitrag von maximal 50 € zu garantieren, während die Defizite aus Steuermitteln getragen werden.