Die alten Steuern wurden ersetzt durch Grund-, Mobiliar-, Türen-, Fenster-, Stempel- und Personensteuer sowie Munizipalabgaben und Patentgebühren (Gewerbesteuer).
Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) knüpfen alleine an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (zum Beispiel seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen (im Unterschied zur Personensteuer).
Es ist eine Ertragsteuer (die Steuer richtet sich nach dem Gewinn) und eine Personensteuer (eine Person, und nicht etwa ein Gegenstand, wird besteuert).
1767 waren acht verschiedene Steuern zu zahlen: Abtswahlsteuer, Türkensteuer, Dominicalsteuer, Rusticalsteuer, Pfarrsteuer, Kriegsschuldensteuer, Erbschaftsteuer und Personensteuer.