Der im Personenstandsgesetz verwendete Begriff der Berichtigung konnte nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bei verfassungskonformer Auslegung auch die Richtigstellung von Angaben bezeichnen, die erst nachträglich falsch geworden waren.
1984 wurde eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Personenstandsgesetzes 1937 erarbeiten sollte.
Der Einfluss konservativer religiöser Kräfte in der Debatte um das reformierte Personenstandsgesetz führte 1985 zu zwei weiteren Reformen, die letztendlich auf einen Kompromiss hinausliefen.
In der Folge wurden bis 1992 alle westdeutschen Bischöfe mit der Bitte um Unterstützung der 1988 gestellten Petition zum Personenstandsgesetz und Unterstützung der Änderung aller Länderbestattungen angeschrieben.