Nicht der Passagierbeförderung dienende Straßenbahnfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, dürfen dafür aber nur mit einer verringerten Höchstgeschwindigkeit verkehren.
In der Passagierbeförderung steht der Begriff für den Trend, fest mit dem Fahrzeug verbundene elektronische Informations- und Unterhaltungssysteme durch die Nutzung persönlicher Geräte zu ergänzen oder zu ersetzen.
Die Passagierbeförderung im großen Maßstab wurde nach dem Verkauf des letzten Passagierschiffs im Jahr 1947 aufgegeben, wobei ein Teil der Frachtschiffe weiterhin sechs bis zwölf Fahrgäste mitnehmen konnte.
In den ersten Jahren der Passagierbeförderung durch die Eisenbahn hatten die Passagiere bei Überschwemmungen durch den Fluss häufig einen Zwangsaufenthalt an dieser Stelle, manchmal für mehrere Tage.
Die Verluste aus der an sich defizitären Passagierbeförderung konnten dabei teilweise durch die Luftposterlöse beglichen werden, und der Betrieb lief insgesamt mehr oder weniger erfolgreich.
Ab den 1870er Jahren kamen für die Passagierbeförderung in der Binnenschifffahrt Salondampfer auf, die sich durch Aufbauten auszeichnen, die über einen großen Teil der Schiffslänge gehen.