Die Konsolidierung als Umwandlung kurzfristiger in langfristige Schulden kann der Umschuldung dienen und wird in aller Regel als Novation auszulegen sein.
Die Konsolidierung von kurzfristigen Schulden erfolgt meist im Wege der Novation, also durch Austausch eines bisherigen Schuldverhältnisses durch ein neues.
Aufgrund dieses bilateralen Schuldumwandlungsvertrages werden alle bestehenden Ansprüche durch Novationsvereinbarung (fortlaufend) in ein neues Schuldverhältnis überführt; die bisherigen erlöschen wegen der Novation.