Die Bundesregierung nahm die sich bietende Gelegenheit wahr, um die seinerzeit noch nicht verabschiedeten und sehr umstrittenen Notstandsgesetze zu erproben.
Dementsprechend trug der Bundesrat die großen Grundgesetzänderungen, namentlich die Notstandsgesetze und die Reform der Finanzverfassung, mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit mit.
Gegen die Notstandsgesetze habe man sich gewehrt, weil die Elterngeneration kaum Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet und dieses Versagen in der Nachkriegszeit verdrängt habe.