Jedes regionale Konsistorium besaß einen Großrabbiner und vier Laienmitglieder, die von den jüdischen Notabeln der angeschlossenen Gemeinden gewählt wurden.
Außerdem wurde der Titel auch an gentiles verliehen, lokale nichtrömische Adelige oder Notabeln, die als Kommandanten verbündeter Volksgruppen (Foederaten) im römischen Auftrag die Reichsgrenzen beschützten.
Jedes regionale Konsistorium besaß einen Grossrabbiner und vier Laienmitglieder, die von den jüdischen Notabeln der angeschlossenen Gemeinden gewählt wurden.